Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47565
OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12 (https://dejure.org/2014,47565)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.11.2014 - 2 A 592/12 (https://dejure.org/2014,47565)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. November 2014 - 2 A 592/12 (https://dejure.org/2014,47565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVerf Art 3 Abs. 1 SächsVerf Art 18 Abs. 1 SchulG § § 4 ff Förderrichtlinie
    Zum Anspruch von Berufsschülern auf finanzielle Unterstützung bei auswärtiger Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
    Maßstab der gerichtlichen Überprüfung entsprechender behördlicher Versagungsentscheidungen ist daher nicht die Verwaltungsvorschrift selbst und ihre Auslegung, sondern die tatsächliche Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 2003, BVerwGE 118, 379, 383; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl., § 24 Rn. 24 ff.).

    In dieser Praxis könnte indessen gleichwohl ein Gleichheitsverstoß dann liegen, wenn die der Förderrichtlinie entsprechende Verwaltungspraxis eine zumindest partiell rechtswidrige, weil gleichheitswidrige Differenzierung enthielte, indem sie Berufsschüler mit einem Abschluss der Sekundarstufe II von der Förderung ausschließt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 a. a. O., 383).

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob der Senat, wäre das Gleichheitsgebot verletzt, die beantragte Leistung mit Blick auf das auch für Rechtssetzungsakte der - wie hier - Exekutive geltende normative Ermessen überhaupt zusprechen könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 a. a. O., 384; Urt. v. 11. Oktober 1996, BVerwGE 102, 113, 117, 118).

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob der Senat, wäre das Gleichheitsgebot verletzt, die beantragte Leistung mit Blick auf das auch für Rechtssetzungsakte der - wie hier - Exekutive geltende normative Ermessen überhaupt zusprechen könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 a. a. O., 384; Urt. v. 11. Oktober 1996, BVerwGE 102, 113, 117, 118).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
    Neben Gesetzen im formellen oder materiellen Sinne kommt grundsätzlich jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere die haushaltsmäßige Bereitstellung der für die Zuwendung erforderlichen Finanzmittel als hinreichende Legitimation verwaltungsmäßigen Handelns in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 1992, BVerwGE 90, 112, 126).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
    Der Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004, BVerfGE 110, 412, 431; Beschl. v. 11. Januar 2005, BVerfGE 112, 164, 174; Beschl. v. 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164, 180; Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 49, 50 zur Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
    Der Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004, BVerfGE 110, 412, 431; Beschl. v. 11. Januar 2005, BVerfGE 112, 164, 174; Beschl. v. 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164, 180; Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 49, 50 zur Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
    Der Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004, BVerfGE 110, 412, 431; Beschl. v. 11. Januar 2005, BVerfGE 112, 164, 174; Beschl. v. 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164, 180; Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 49, 50 zur Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung).
  • OVG Sachsen, 24.07.2012 - 2 C 16/10

    Anspruch von Schülern auf Beförderung und Erstattung von Beförderungskosten bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
    Der Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004, BVerfGE 110, 412, 431; Beschl. v. 11. Januar 2005, BVerfGE 112, 164, 174; Beschl. v. 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164, 180; Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 49, 50 zur Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung).
  • OVG Sachsen, 24.08.2012 - 2 A 388/09

    Zuwendung, Unterkunftskosten, Schulpflicht, Berufsschule

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
    5 Auf den Antrag des Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 24. August 2012 - 2 A 388/09 - die Berufung zugelassen, zu deren Begründung der Beklagte ausführt: Das Verwaltungsgericht gehe zu Unrecht davon aus, dass Abiturienten und Mittelschüler gleichermaßen die Berufsschule zu besuchen hätten, und behandle damit ungleiche Sachverhalte gleich.
  • OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15

    Internatsschüler; Unterbringung; finanzielle Unterstützung; Förderrichtlinie

    Neben Gesetzen im formellen oder materiellen Sinne kommt grundsätzlich jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere die haushaltsmäßige Bereitstellung der für die Zuwendung erforderlichen Finanzmittel als hinreichende Legitimation verwaltungsmäßigen Handelns in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 1992, BVerwGE 90, 112, 126; Senatsurt. v. 11. November 2014 - 2 A 592/12 -, juris zur Förderrichtlinie Unterbringung Berufsschüler).

    Maßstab der gerichtlichen Überprüfung entsprechender behördlicher Versagungsentscheidungen ist daher nicht die Verwaltungsvorschrift selbst und ihre Auslegung, sondern die tatsächliche Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 2003, BVerwGE 118, 379, 383; Senatsurt. v. 11. November 2014 - 2 A 592/12 -, juris Rn. 15; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl., § 24 Rn. 24 ff.).

  • OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 80/16

    Zulassung von sog. Seiteneinsteigern ohne lehramtsbezogenes Studium zum

    Eine rechtswidrige Verwaltungspraxis vermag der Gleichheitssatz indessen nicht zu rechtfertigen; es gibt keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. Senatsurt. v. 11. November 2014 - 2 A 592/12 -, juris; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl., § 24 Rn. 24 ff., 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht